Beitragsordnung
Beitragsordnung des Feuerschützenverein 1896 Klingenberg e. V.
Die Ordentliche Mitgliederversammlung am 13. März 2026 des Feuerschützenverein 1896
Klingenberg e. V. verabschiedet gemäß § 7 der Vereinssatzung folgende Beitragsordnung.
Die Beitragsordnung wird als Anhang der Satzung veröffentlicht, ohne dabei ein Bestandteil
der Satzung zu sein. Somit ist bei Änderungen der Beitragsordnung durch die Ordentliche
Mitgliederversammlung keine notarielle Anzeige beim Vereinsregister notwendig.
§ 1 Kinder
Kinder bis zum Ende des 12. Lebensjahres sind beitragsfrei. Das 12. Lebensjahr im Sinne
dieser Beitragsordnung endet am 31. Dezember des Jahres, in dem der 11. Geburtstag des
Kindes liegt.
§ 2 Jugendliche
Der Mitgliedsbeitrag für Jugendliche vom 12. bis zum Ende des 18. Lebensjahres beträgt €
30,-. Das 18. Lebensjahr im Sinne dieser Beitragsordnung endet am 31.Dezember des Jahres,
in dem der 17. Geburtstag des/der Jugendlichen liegt.
§ 3 Erwachsene Mitglieder
Erwachsene Mitglieder ab 18 Jahren zahlen einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von € 65,-. Die
Erwachsene Mitgliedschaft im Sinne dieser Beitragsordnung beginnt am 1. Januar des Jahres,
in dem der 18. Geburtstag des Mitglieds liegt. Erwachsene Mitglieder haben keinen Schlüssel
für die Schießanlage des Feuerschützenverein 1896 Klingenberg e. V.
§ 4 Erwachsene Mitglieder mit Schlüssel
Erwachsene Aktive Mitglieder ab 18 Jahren zahlen einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von € 75,-.
Die Erwachsene Aktive Mitgliedschaft im Sinne dieser Beitragsordnung beginnt am 1. Januar
des Jahres, in dem der 18. Geburtstag des Mitglieds liegt. Erwachsene Aktive Mitglieder
verfügen über einen Schlüssel für die Schießanlage des Feuerschützenverein 1896
Klingenberg e. V. Bei der Übergabe des Schlüssels ist diese durch Unterschrift zu quittieren,
das Mitglied stimmt mit seiner Unterschrift zu, bei Verlust des Schlüssels einen
Schadensersatz in Höhe von € 400,- zu leisten. Nur Mitglieder, die eine Befähigung zur
Standaufsicht besitzen können einen Schlüssel erhalten.
§ 5 Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei, haben aber die Möglichkeit, einen freiwilligen Beitrag in
beliebiger Höhe zu entrichten. Ehrenmitglieder erklären die Höhe ihres freiwilligen Beitrags
gegenüber dem Kassier/ der Kassiererin. Eine Änderung der Höhe des freiwilligen Beitrags ist
durch Erklärung gegenüber des Kassiers/ der Kassiererin bis zum 31. Dezember für das
kommende Geschäftsjahr möglich. Mit Standschlüssel zahlen sie 10, €. 400, € bei Verlust des
Schlüssels.
§ 6 Familienmitgliedschaft (analog Familienmitgliedschaft DSU)
Eigene Kinder zwischen 12 und 25 Jahren, die im gemeinsamen Haushalt leben, können über
eine Familienmitgliedschaft gemeldet werden. In der Familienmitgliedschaft sind zwei
Erwachsene Mitglieder und beliebig viele eigene Kinder inbegriffen. Der Familienbeitrag
beträt € 140,- zuzüglich € 10,- pro Schlüssel für die Schießanlage. Ein Schlüsselpfand wird
analog § 4 erhoben. Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem der 26. Geburtstag eines Kindes
liegt, wird es zum voll zahlenden Erwachsenen Mitglied oder Erwachsenen aktiven Mitglied
§ 7 DSU-Mitglieder
DSU-Mitglieder zahlen zusätzlich zu ihrem Jahresbeitrag beim Feuerschützenverein 1896
Klingenberg e. V. Beiträge gemäß Beitragsordnung der DSU.
§ 8 Fälligkeit und Zahlung
Der Mitgliedsbeitrag wird zu Beginn des Geschäftsjahres per Lastschrift eingezogen. Hierzu
erteilt das Mitglied eine Einzugsermächtigung.
Klingenberg am Main, den 13. März 2026